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Fördermittel für Ihre Sanierung

Bis zu 40 % Zuschuss für energetische Sanierungen — BAFA, KfW und steuerliche Förderung. Wir beraten Sie kostenlos und helfen beim Antrag.

Staatliche Hilfe

Sorgenfrei fördern — wir begleiten Sie durch den Antrag

Wer sein Haus energetisch saniert, bekommt vom Staat kräftige Unterstützung: über BAFA, die KfW und steuerliche Regelungen. Insgesamt lassen sich bis zu 40 % der Kosten einsparen.

Der Haken an der Sache: Die Programme sind vielfältig, und wer falsch oder zu spät beantragt, geht leer aus. Deshalb klären wir das passende Programm vor Auftragsbeginn mit Ihnen und bereiten die Unterlagen vor.

  • Beratung zu BAFA-, KfW- und Steuerförderung
  • Antragstellung vor Baubeginn — nichts wird vergessen
  • Fachgerechte Ausführung nach Förder-Vorgaben
  • Saubere Abrechnung inklusive Nachweisdokumentation

Überzeugen Sie sich von geförderten Projekten in der Praxis — sehen Sie sich meine Referenzen mit BAFA-Förderung an oder lernen Sie den Meisterbetrieb dahinter kennen.

Förderung kostenlos prüfen lassen
40%
maximaler Zuschuss
für energetische Sanierungen
BAFA
Einzelmaßnahmen
KfW
Effizienzhaus
Steuern
§ 35a EStG
Die Programme im Überblick

Drei Wege zur Förderung — welcher passt zu Ihnen?

Für Einzelmaßnahmen, die komplette Sanierung und den steuerlichen Weg. Wir helfen, die richtige Wahl zu treffen.

20 %

BAFA Einzelmaßnahmen

Förderung für einzelne Sanierungsschritte nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

  • Dämmung (Dach, Wand, Boden)
  • Fenster & Außentüren
  • Heizung (Wärmepumpe, Biomasse)
  • Lüftungsanlage
Beispiel: Bei einer Dachdämmung von €15.000 erhalten Sie bis zu €3.000 Zuschuss. Antragsfrist: vor Baubeginn.
40 %

KfW Effizienzhaus

Wer das gesamte Gebäude saniert, bekommt die höchste Förderung — gestaffelt nach Effizienzhaus-Standard.

  • Komplettsanierung in einem Schritt
  • Effizienzhaus-Standard 40 / 55 / 70
  • Beratung durch Energieberater
  • Höchster Fördersatz im Vergleich
Beispiel: Bei einer Komplettsanierung von €80.000 fließen bis zu €32.000 Zuschuss — plus zinsgünstiges Darlehen bis zu €150.000.
20 %*

Steuerliche Förderung

Wer nicht über BAFA/KfW fördert, kann 20 % der Handwerkerlöhne steuerlich absetzen (§ 35a EStG).

  • Bis zu 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr
  • Handwerkerleistungen im Haushalt
  • Einfach über die Steuererklärung
  • Auch für Reparaturen anwendbar
Beispiel: Bei €6.000 Handwerkerlohn setzen Sie €1.200 steuerlich ab. Antrag: einfach mit der Rechnung über die Steuererklärung.

* Die genauen Fördersätze und -bedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Richtlinien von BAFA, KfW und der Finanzverwaltung.

Förderprogramme 2026 im Detail

Jedes Programm — mit Fördersatz, Maximalbetrag und Voraussetzungen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt alle staatlichen Zuschüsse für energetisches Bauen und Sanieren. Hier finden Sie die konkreten Zahlen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

BEG Einzelmaßnahmen · BAFA

Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen

15–35 %
Fördersatz
Maßnahme Basisfördersatz Mit Boni möglich bis
Dachdämmung (oberste Geschossdecke / Steildach) 15 % 30 %
Wanddämmung (Fassade) 15 % 30 %
Boden-/Kellergeschossdämmung 15 % 30 %
Fenster & Außentüren 15 % 30 %
Wärmepumpe (Luft/Wasser/Sole) 30 % 35 %
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 15 % 30 %
Maximalbetrag
60.000 € pro Wohneinheit
Einkommensbonus
+10 % bis 40.000 € Einkommen
Antragsvoraussetzung
Vor Baubeginn stellen!

Gefördert werden selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude. Die Maßnahmen müssen von Fachbetrieben (wie unserem Meisterbetrieb) ausgeführt und nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen) dokumentiert werden. Dämmstoffe müssen den Mindestanforderungen gemäß GEG entsprechen. Fenster und Türen müssen die energetischen Anforderungen nach Anlage 2 BEG erfüllen.

BEG Effizienzhaus · KfW

KfW Effizienzhaus — Komplettsanierung

10–20 %
Fördersatz

Wer sein Gebäude komplett energetisch saniert — Dach, Wand, Fenster, Heizung, Lüftung in einem durchgängigen Sanierungsplan —, bekommt die höchste Förderung. Ein zertifizierter Energieberater erstellt den Sanierungsplan, der die Grundlage für die Förderung bildet.

Effizienzhaus-Standard Basis-Zuschuss Mit WPB-Bonus Max. förderfähige Kosten
Effizienzhaus 40 20 % 30 % 60.000 €
Effizienzhaus 55 15 % 25 % 45.000 €
Effizienzhaus 70 10 % 20 % 30.000 €
Worst Performing Building (WPB) Bonus: Zusätzlich +10 % Fördersatz, wenn Ihr Gebäude zu den 25 % energetisch schlechtesten Gebäuden gehört. Der Energieberater stellt dies im Sanierungsplan fest. Das bedeutet: Beim Effizienzhaus 40 sind bis zu 30 % Zuschuss möglich.

Zusätzlich zum nicht rückzahlbaren Zuschuss bietet die KfW ein zinsvergünstigtes Darlehen bis zu 150.000 € pro Wohneinheit an. Der Tilgungszuschuss senkt die effektive Darlehenssumme zusätzlich. Der Antrag muss vor Beginn der ersten Maßnahme gestellt werden — ein zertifizierter Energieberater ist Pflicht.

Steuerlicher Abzug · § 35a EStG

Steuerliche Förderung nach § 35a EStG

20 %
der Aufwendungen

Wer nicht über BAFA oder KfW fördert, kann Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen. Das gilt auch für Reparaturen, Wartung und Modernisierung — ideal für kleinere Maßnahmen, bei denen ein BAFA-Antrag nicht lohnt.

6.000 €
Maximal absetzbarer Arbeitslohn + Fahrtkosten pro Jahr
1.200 €
Maximale Steuerersparnis pro Jahr (20 % von 6.000 €)
51.000 €
Zusätzlicher Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich

Wichtig: Nur der Arbeitslohn und die Fahrtkosten sind absetzbar — Materialkosten nicht. Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden (keine Barzahlung!), und der Betrieb muss im Impressum der Rechnung korrekt ausgewiesen sein. Wir stellen Ihnen die Rechnung mit separatem Ausweis des Arbeitslohns aus, damit Sie alles korrekt geltend machen können. Achtung: Wer BAFA oder KfW in Anspruch nimmt, kann für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich § 35a EStG geltend machen (Ausschlussprinzip). Eine Kombination ist aber möglich, wenn verschiedene Maßnahmen betroffen sind.

Entscheidungshilfe

Welche Förderung passt zu mir?

Fünf Fragen, die bestimmen, welches Programm für Ihr Projekt das richtige ist — und wie viel Geld Sie herausholen.

1

Sanieren Sie einzelne Bauteile oder das ganze Gebäude?

Einzelmaßnahme (nur Dach, nur Fenster, nur Heizung) → BAFA Einzelmaßnahmen. Komplette Sanierung aller Bauteile → KfW Effizienzhaus mit deutlich höherer Förderung.

2

Ist Ihr Haushaltseinkommen unter 40.000 €?

Ja → Sie erhalten den Einkommensbonus von +10 % zusätzlich zur Basisförderung. Das bedeutet statt 15 % bis zu 25 % bei Einzelmaßnahmen. Die Einkommensgrenze gilt für das zu versteuernde Jahreseinkommen.

3

Wurde Ihr Gebäude vor 1990 errichtet?

Gebäude aus den 1950er–1980er Jahren gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den energetisch schlechtesten 25 % und qualifizieren sich für den Worst Performing Building (WPB) Bonus von +10 % bei der KfW-Förderung.

4

Handelt es sich um eine kleine Reparatur oder Modernisierung?

Bei kleinen Reparaturen (z. B. ein defektes Fenster, eine kleine Dachreparatur) lohnt sich der BAFA-Antrag oft nicht. Hier greift § 35a EStG: Sie setzen bis zu 1.200 € pro Jahr steuerlich ab — einfach mit der Rechnung in der Steuererklärung.

5

Haben Sie den Antrag schon vor Baubeginn gestellt?

Der häufigste Fehler: Wer zuerst baut und danach beantragt, geht bei BAFA und KfW leer aus. Klären Sie das Programm mit uns, bevor der erste Handwerker ansetzt. Wir beraten Sie kostenlos und helfen beim rechtzeitigen Antrag.

Förder-Rechner

Berechnen Sie Ihren möglichen Zuschuss

Wählen Sie Ihre geplante Maßnahme und geben Sie die voraussichtlichen Kosten ein — Sie sehen sofort, wie viel Förderung drin sein könnte.

Ihr möglicher Zuschuss
€ 0
Geben Sie Ihre Kosten ein, um den Zuschuss zu berechnen.

Dies ist eine unverbindliche Schätzung. Die genaue Förderung hängt von Ihrem Gebäude, dem Effizienz-Standard und den aktuellen Richtlinien ab. Im kostenlosen Beratungsgespräch prüfen wir Ihre individuellen Möglichkeiten.

Möchten Sie ein fertiges Förder-Beispiel aus der Praxis sehen? Schauen Sie sich unsere Referenzprojekte mit BAFA-Förderung an oder lernen Sie mehr über den Meisterbetrieb dahinter.

Rechenbeispiele aus der Praxis

Drei Szenarien — alle Zahlen auf dem Tisch

Keine Graustufen, keine pauschalen „bis zu"-Versprechen. Hier rechnen wir drei typische Sanierungsprojekte durch — von der Dachdämmung bis zur Komplettsanierung — mit konkreten Kosten, Fördersätzen und Ihrem tatsächlichen Eigenanteil.

Szenario 1 · BAFA Einzelmaßnahme

Dachdämmung eines Einfamilienhauses

120 m² Dachfläche · Mineralische Dämmung · U-Wert nach GEG ≤ 0,24 W/(m²K)

Gesamtkosten
15.000 €
BAFA-Zuschuss 20 %
3.000 €
Ihr Eigenanteil
12.000 €
Rechnung: 15.000 € Gesamtkosten × 20 % Fördersatz (15 % Basis + 5 % Programmbonus bei erneuerbarem Heizen) = 3.000 € Zuschuss. Mit Einkommensbonus (+10 %) sogar bis zu 4.500 €. Die Förderung wird nicht rückzahlbar ausgezahlt, sobald die Maßnahme fachgerecht abgeschlossen und nachgewiesen ist.
Szenario 2 · BAFA Einzelmaßnahme

Fensteraustausch mit Wärmeschutzverglasung

8 Fenster + 1 Außentür · 3-fach-Wärmeschutzverglasung · Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K)

Gesamtkosten
18.000 €
BAFA-Zuschuss 15 %
2.700 €
Ihr Eigenanteil
15.300 €
Rechnung: 18.000 € Gesamtkosten × 15 % Basisfördersatz = 2.700 € Zuschuss. Alternativ über § 35a EStG: Bei ca. 6.000 € Arbeitslohnanteil wären 1.200 € steuerlich absetzbar. In diesem Fall ist BAFA lukrativer. Hinzu kommen ca. 250 € Ersparnis pro Jahr an Heizkosten — die Fenster amortisieren sich über die Lebensdauer von selbst.
Szenario 3 · KfW Effizienzhaus 55

Komplettsanierung eines Einfamilienhauses (Baujahr 1968)

Dach + Fassade + Fenster + Heizung + Lüftung · Sanierungsplan vom Energieberater

Gesamtkosten
95.000 €
Förderfähig
45.000 €
Zuschuss 25 %
11.250 €
Ihr Eigenanteil
83.750 €
Rechnung: Von 95.000 € Gesamtkosten sind maximal 45.000 € förderfähig (EH 55). Bei 15 % Basis + 10 % WPB-Bonus (Baujahr 1968 = Worst Performing Building) = 25 % Fördersatz → 11.250 € Zuschuss. Zusätzlich: KfW-Darlehen bis 150.000 € mit Tilgungszuschuss. Heizkostenersparnis: ca. 1.800 €/Jahr. Der Eigenanteil kann über das zinsgünstige Darlehen finanziert werden.

Die Beispiele sind Richtwerte für typische Projekte. Ihre tatsächliche Förderung hängt von Gebäudealter, Bauteilflächen, gewähltem Effizienzstandard und Einkommen ab. In der kostenlosen Beratung berechnen wir Ihr individuelles Förderpotenzial.

Fallen vermeiden

Die 6 häufigsten Fehler beim Förderantrag — und wie Sie sie umgehen

Jedes Jahr gehen Bauherren Millionen Euro an Förderung verloren, weil sie elementare Regeln missachten. Diese Fehler sind vermeidbar — wenn man rechtzeitig informiert ist.

1. Erst bauen, dann beantragen

Der Klassiker. Wer mit der Maßnahme beginnt, bevor der Antrag bei BAFA oder KfW eingegangen ist, geht komplett leer aus. Es gibt keine Ausnahmen. Lösung: Antrag immer vor Auftragsbeginn einreichen.

2. Energetische Mindestanforderungen nicht erfüllt

Dämmung zu dünn, Fenster mit falschem U-Wert — BAFA fordert strikt die Einhaltung der GEG-Vorgaben. Wer darunter bleibt, bekommt keinen Cent. Lösung: Wir planen nach DIN 4108 und dokumentieren die Werte.

3. Barzahlung statt Überweisung

Bei der steuerlichen Förderung nach § 35a EStG ist Barzahlung tödlich. Das Finanzamt fordert einen bankbelegten Zahlungsnachweis. Lösung: Immer per Überweisung zahlen — der Zahlungsbeleg ist Pflicht.

4. Doppelförderung (unzulässige Kombination)

BAFA-Zuschuss und § 35a EStG für dieselbe Maßnahme geht nicht. Wer es trotzdem versucht, riskiert Rückforderung plus Zinsen. Lösung: Pro Maßnahme nur einen Förderweg — oder verschiedene Maßnahmen unterschiedlich fördern.

5. Kein Energieberater bei KfW

Beim KfW-Effizienzhaus ist ein zertifizierter Energieberater Pflicht — er erstellt den Sanierungsplan und bestätigt die Umsetzung. Wer selbst misst und plant, bekommt keine Förderung. Lösung: Wir vermitteln Ihnen erfahrene Energieberater.

6. Frist für Verwendungsnachweis verpasst

Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie innerhalb von 12 Monaten den Verwendungsnachweis einreichen. Fehlen Rechnungen oder Bescheinigungen, wird die Förderung zurückgefordert. Lösung: Wir dokumentieren alles und erinnern Sie rechtzeitig.

So läuft es ab

Förderung in vier Schritten sicherstellen

Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung — wir begleiten Sie durch jede Phase.

Förderung prüfen

Wir klären, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt: BAFA, KfW oder der steuerliche Weg.

Antrag vorbereiten

Vor Baubeginn stellen wir die nötigen Unterlagen zusammen und reichen den Antrag rechtzeitig ein.

Sanierung durchführen

Fachgerechte Ausführung nach den Vorgaben des Förderprogramms — sauber dokumentiert.

Auszahlung sichern

Wir stellen die Nachweise bereit und begleiten Sie bis zur Auszahlung des Zuschusses.

Häufige Fragen

Förderung — ehrlich beantwortet

Gefördert werden selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und die Arbeiten werden von Fachbetrieben ausgeführt. Im kostenlosen Beratungsgespräch klären wir, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt.

Ja, bei KfW und BAFA grundsätzlich. Wer zuerst baut und danach beantragt, geht in der Regel leer aus. Deshalb klären wir das passende Förderprogramm immer vor Auftragsbeginn und reichen den Antrag fristgerecht ein. Im kostenlosen Beratungsgespräch klären wir das für Ihr Projekt.

Wir beraten Sie zu den passenden Programmen, stellen die nötigen Bescheinigungen aus und bereiten die Unterlagen vor. Den Antrag reichen Sie ein — oder wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Ja. Schon einzelne Maßnahmen wie Dachdämmung oder Fensteraustausch werden über BAFA mit bis zu 20 % bezuschusst. Bei mehreren Maßnahmen, die zusammen geplant werden, steigt der Fördersatz. Wir prüfen kostenlos, was sich in Ihrem Fall rechnet.

Kostenlose Beratung

Lassen Sie Ihre Förderung prüfen

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Wir klären gemeinsam, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen — unverbindlich und ohne Verpflichtung.